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   BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57   

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https://dejure.org/1957,5191
BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57 (https://dejure.org/1957,5191)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1957 - IV ZR 110/57 (https://dejure.org/1957,5191)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 (https://dejure.org/1957,5191)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
    Wenn das Gesetz die Anwendung des § 439 Abs. 1 BGB ausschließt und damit zum Ausdruck bringt, daß die Kenntnis des rückgriffnehmenden Käufers vom Entziehungstatbestand seinem Schadensersatzanspruch gegenüber seinem unmittelbaren Rechtsvorgänger nicht im Wege stehen soll, so kann der Sinn des Rückerstattungsgesetzes nicht dazu führen, auf dem Umweg über § 254 BGB die Kenntnis des Entziehungstatbestandes doch wieder zum Gegenstand rechtlicher Würdigung mit dem Ziel zu machen, eine Differenzierung zwischen der Haftung des gutgläubigen und bösgläubigen Käufers gegenüber seinem unmittelbaren Rechtsvorgänger herbeizuführen (so BGH vom 28.10.1953 - II ZR 78/53 - abgedruckt in LM (Nr. 2) REG (Br. Z.) Art. 39 Abs. 1).

    So hat er schon in der in BGHZ 11 S. 16 veröffentlichten Entscheidung betont, daß es Fälle geben könne, in denen sich die Geltendmachung eines Rückgriffsanspruchs als unzulässiger Rechtsmißbrauch und damit als Verstoß gegen Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB erweisen könne.

    In seiner Entscheidung vom 21. Juni 1954 (NJW 1954, 1724) hat der Senat aber bereits im Anschluß an das schon erwähnte Urteil des II. Senats (BGHZ 11, 16 f) betont, daß die Grundsätze des § 242 BGB anzuwenden seien, wenn die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches in voller Höhe nach Lage des Falles zu einem Ergebnis führen würde, das dem allgemeinen Rechtsempfinden widerspricht.

  • BGH, 03.04.1957 - IV ZR 291/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
    An dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat zuletzt noch in seiner Entscheidung vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56 - bestätigt hat, wird festgehalten.
  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53

    Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine

    Auszug aus BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
    Aus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 31. März 1954 - BGHZ 13 S. 67 - Rückgriffsansprüche der Deutschen Bundesbahn, die mit der früheren Deutschen Reichsbahn personengleich sei, wegen eines im Juli 1942 von der Deutschen Reichsbahn gekauften Grundstücks, das während der nationalsozialistischen Herrschaft von einem jüdischen Eigentümer verkauft worden war, verneint.
  • BGH, 22.05.1957 - IV ZR 4/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
    Zwar ist, wie der erkennende Senat bereits in seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 22. Mai 1957 - IV ZR 4/57 (abgedruckt in RzW 1957, 310) - ausgeführt hat, zur Feststellung des unmittelbaren Rechtsvorgängers auf die schuldrechtlichen Beziehungen abzustellen.
  • BGH, 06.02.1957 - IV ZR 271/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.10.1957 - IV ZR 110/57
    Wenn der erkennende Senat in seiner nicht veröffentlichten Entscheidung vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 - keinen Rechtsfehler darin erblickt hat, daß dort das Berufungsgericht die Höhe des Rückgriffsanspruchs auf den tatsächlich vom Erwerber gezahlten Kaufpreis beschränkt hatte, so beruhte diese Entscheidung auf der Erwägung, daß der Käufer allein ihm zur Verfügung stehende Beziehungen zu der NSDAP dazu ausgenutzt hatte, um das Grundstück unter Ausschaltung aller Mitbewerber zu einem besonders niedrigen Kaufpreis weit unter seinem Wert an sich zu bringen.
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 339/62

    Rechtsmittel

    Auch in der Entscheidung vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 -, RzW 1958, 59 betont der erkennende Senat, daß die Beklagte zur Minderung ihrer Schadensersatzpflicht sich nicht auf § 254 BGB berufen könne.

    An dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat in seinen Entscheidungen vom 3. April 1957 (a.a.O.) und vom 2. Oktober 1957 (a.a.O.) bestätigt hat, ist festzuhalten.

    Das Berufungsgericht ist bei der Prüfung und Wertung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1957 (a.a.O.) ausgegangen.

  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 67/82

    Rückgriffsanspruch nach Rückerstattung eines Grundstücks aufgrund REAO

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß auch die Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs bei einer besonderen Lage des Falles dem Grund oder der Höhe nach einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten kann (BGHZ 11, 16; Urteil vom 6. Februar 1957 - IV ZR 271/56 = WM 1957, 738; Urteil vom 10. Juli 1957 - IV ZR 90/57 = RzW 1957, 308; Urteil vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 = RzW 1958, 58 Nr. 11; Urteil vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 41/58 = WM 1959, 275; Urteil vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62 = RzW 1964, 157).
  • BGH, 31.10.1962 - IV ZR 50/62

    Rechtsmittel

    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen (BGHZ 11, 16 und 13, 67; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1955 - IV ZR 133/55 -, m 1956, 94; vom 3. April 1957 - IV ZR 291/56 -, LM Nr. 5 zu § 133 (A) BGB; vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 -, LM, Nr. 48 au § 242 (Cd) BGB = RzW 1958, 58 Nr. 11).
  • BGH, 29.10.1958 - IV ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Allerdings hat der erkennende Senat in der Entscheidung vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 - ausgeführt, daß auch die Geltendmachung des Rückgriffsanspruchs bei einer besonderen Lage des Falles dem Grundsatz oder der Höhe nach einen Verstoß gegen Treu und Glauben bedeuten kann.
  • BGH, 27.09.1961 - IV ZR 46/61

    Rechtsmittel

    Daß der Rückgriffsanspruch des Art. 39 BrREG ebenso wie die Geltendmachung jedes anderen Anspruchs den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt, ist vom erkennenden Senat wiederholt ausgesprochen worden (vgl. BGH vom 7. Oktober 1957 IV ZR 110/57 = RzW 1958, 58 11 mit weiteren Nachweisungen).
  • BGH, 11.10.1961 - IV ZR 104/60

    Rechtsmittel

    Wegen des Sachverhalts wird auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 2. Oktober 1957 - IV ZR 110/57 - mit der Maßgabe Bezug genommen, daß die von der "Volksfürsorge", der betreibenden Gläubigerin des Zwangsversteigerungsverfahrens, angemeldeten Hypothekenforderungen insgesamt 37.969,50 RM betrugen und daß der an dem ersten Urteil des erkennenden Senats genannte Betrag von 17.186,62 RM die Summe der Forderungen der Beklagten war.
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